„Bäume sind zu wichtig, um sie
irgendjemandem zu überlassen.“
Es gibt Gärtner, die freuen sich jedes Jahr aufs Neue auf den Gehölzschnitt ihrer Sträucher und Bäume. Sie möchten ihren Garten gestalten, ihre Pflanzen pflegen und gesund erhalten. Die Obstbäume und -sträucher sollen dabei die schmackhaftesten und süßesten Früchte tragen, die Rosen voll und in den schönsten Farben blühen. Manche legen sich dazu extra einen Schnittkalender für ihren Garten an.
Andere wiederum möchten ihren Garten einfach nur genießen oder sie haben leider keine Zeit, sich das ganze Jahr über um den Garten zu kümmern. Man darf auch nicht vergessen: Gehölzschnitt ist ebenso wie Baumfällungen schwere körperliche Arbeit, insbesondere wenn man einen großen Garten hat.
Hier kommen wir von der „Bahner Baumpflege“ ins Spiel. Wir kümmern uns um den Schnitt Ihrer Gehölze und sorgen so dafür, dass Sie täglich Freude an Ihrem Garten haben, von Frühjahr bis Herbst und auch im Winter.
Es gibt viele Gründe und Arten, warum und wie Gehölze, geschnitten werden, zum Beispiel zur Gesundhaltung oder um das Wachstum zu steuern. Bei jedem Gehölzschnitt ist viel zu berücksichtigen: Jungtriebe sind vitaler, als überalterte Triebe. Der Mangel an Licht und Luft begünstigt Krankheiten und behindert die Blüte. Durch einen fachgerechten Gehölzschnitt wird darüber hinaus die Wuchsform verbessert. Folgende Arten an Gehölzschnitt gibt es:
Formierungsschnitt: um z.B. dichte und schöne Hecken zu erhalten. Pflanzschnitt: Vor bzw. direkt nach dem Einpflanzen werden Fehlbildungen in der Krone durch gezielte Schnittmaßnahmen korrigiert.
Erhaltungsschnitt: Er dient dazu, dass Gehölze ihre Wuchs- und Blühkraft beibehalten. Das alte Holz wird rausgeschnitten.
Verjüngungsschnitt: (Rückschnitt) Alte, vergreiste Sträucher, die nur noch in der Spitze treiben, werden stärker zurück geschnitten und/oder stärker ausgedünnt, damit sie von unten wieder antreiben und neue Triebe bilden.
Was viele nicht wissen: Die Zeiten für den Gehölzschnitt wurden auch rechtlich geregelt. In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Gehölze und Hecken. Dies hat u.a. den Zweck, den Lebensraum von Vögeln und anderen wild lebenden Tieren zu schützen, gerade in der Brutzeit, und dient somit dem Artenschutz.